Moers. Die Stadtverwaltung soll das grundsätzliche Verbot, im Bereich des Bebauungsplanes 178 (Florastraße) Gartenhäuser zu errichten, aufheben. Dies haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am Donnerstag im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt beantragt.
Die Kooperationsfraktionen bitten die Verwaltung, eine Änderung des Bebauungsplanes vorzulegen, in dem das derzeit festgeschriebene Verbot für Gartenhäuser entfällt.
Ausgelöst wurde die Diskussion durch einen Anwohner, der die Stadtverwaltung auf die nicht vom gültigen Bebauungsplan gedeckte Errichtung von Gartenhäusern hingewiesen hatte.
Mark Rosendahl, planungspolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion, hält die Aufstellung von Gartenhäusern in diesem Neubaugebiet für „städtebaulich vertretbar“. Sie erhöhe für die Anwohner auch den Wohnwert, „zumal in der Regel kein Keller vorhanden ist“.
Die Kooperationsfraktionen wollen die Grundflächenzahl, die bei 0,6 liegt, nicht verändern. Somit bleibt der Anteil des Grundstückes, der mit Bauten oder gepflasterten Wegen versiegelt werden darf, konstant. Das bedeutet, dass nach der von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgeschlagenen Änderung des Bebauungsplanes im Einzelfall zu prüfen ist, wie viel Platz für ein Gartenhaus zur Verfügung steht.