Kommunale Trägerschaft für Sparkassen erhalten

Moers. Einstimmig hat der Rat der Stadt Moers in einer an den nordrhein-westfälischen Landtag gerichteten Resolution den Erhalt des Drei-Säulen-Systems aus privaten Banken, Genossenschaftsbanken und ausschließlich öffentlich-rechtlichen Sparkassen gefordert. Die Ratsmitglieder von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, FBG und Offener Linker Liste/Die Linke fordern den Landtag auf, Überlegungen, die Sparkassen für private Anteilseigner zu öffnen, „endgültig zu verwerfen“, da diese nicht „mit dem öffentlichen Auftrag der kommunalen Sparkassen zu vereinbaren“ sind. SPD-Fraktionschef Karl-Heinz Reimann begrüßt es außerordentlich, dass es in dieser wichtigen Frage gelungen ist, eine Resolution zu erarbeiten, die von allen Ratsfraktionen mitgetragen wird.
Ihre Forderungen an den Landtag begründen die sechs Moerser Ratsfraktionen damit, dass die Sparkassen mit ihrer örtlichen Bindung und mit ihrem öffentlichen Auftrag zur Versorgung der Kunden und des Mittelstandes unverzichtbarer Partner der Kommunen sind. Zur Sicherstellung einer angemessenen Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkassen sei die Aufrechterhaltung der öffentlichen Rechtsform in kommunaler Trägerschaft als allein mögliche Organisationsform „zwingend geboten“.
SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, FBG und Offene Linke Liste/Die Linke sehen in den fest in ihrer Region verwurzelten Sparkassen einen „entscheidenden Faktor für die kommunale Wirtschaftsförderung“. Daneben sei das „eng ausgebaute Filialnetz beispielhaft“, insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung.
Schließlich loben die sechs Fraktionen die Sparkassen als gemeinwohlorientierte Unternehmen, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen: „Sie unterstützen soziale Einrichtungen, Projekte und Initiativen, sie fördern den Breitensport, treten als Förderer von Kunst und Kultur auf und setzen sich für die sozialen und gesellschaftlichen Belange in ihrer Region ein.“ Sollten private Anteilseigner an Sparkassen beteiligt werden, so befürchten die Moerser Ratsfraktionen, ist mit einer deutlichen finanziellen Einschränkung dieser unverzichtbaren Unterstützung zu rechnen.

Die Resolution im Wortlaut:

Der Rat der Stadt Moers fordert den Landtag NRW auf, das Drei-Säulen-System aus privaten Banken, Genossenschaftsbanken und ausschließlich öffentlich-rechtlichen Sparkassen zu erhalten. Überlegungen, die Sparkassen für private Anteilseigner zu öffnen sind mit dem öffentlichen Auftrag der kommunalen Sparkassen nicht zu vereinbaren und deshalb endgültig zu verwerfen.

Begründung:

Sparkassen sind mit ihrer örtlichen Bindung und mit ihrem öffentlichen Auftrag zur Versorgung der Kunden und des Mittelstandes unverzichtbarer Partner der Kommunen.

Den kommunal verankerten Sparkassen mit ihren Strukturmerkmalen „öffentlicher Auftrag“, „öffentliche Trägerschaft“ und „Regionalprinzip“ kommt auch zukünftig eine grundlegende Bedeutung für eine wirtschaftlich gleichmäßige Entwicklung in der Region zu.

Zur Sicherstellung einer angemessenen Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkassen ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Rechtsform in kommunaler Trägerschaft als allein mögliche Organisationsform zwingend geboten.

Die Sparkassen sind fest in ihrer Region verwurzelt. Sie engagieren sich für deren wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung. Ihre Geschäftspolitik ist ausgerichtet auf den Erhalt und die Weiterentwicklung der heimischen Wirtschaft. Sie sind damit entscheidender Faktor für die kommunale Wirtschaftsförderung.

Die wirtschaftliche Bedeutung spiegelt sich darin wider, dass die Sparkassen 40 Prozent der insgesamt vergebenen Kredite sowie zwei Drittel aller für den Mittelstand bereitgestellten Kredite zur Verfügung stellen. Damit ist das Kreditgeschäft der Sparkassen aktive Mittelstandspolitik und sichert damit die mittelständischen Betriebe und Unternehmen und die dortigen Arbeitsplätze. Jede zweite Existenzgründung wird von der Sparkasse finanziert. Auch als Arbeitgeber sind die Sparkassen von großer Bedeutung.

Die Gemeinwohlorientierung der Sparkassen garantiert die Versorgung aller Bevölkerungskreise mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen. Das eng ausgebaute Filialnetz ist, auch mit Blick auf andere Geldinstitute, beispielhaft. Hierdurch entsteht eine große Nähe zum Kunden. Dies muss, auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen erhalten bleiben.

Die Sparkassen versorgen alle Menschen mit Finanzdienstleistungen und haben sich – als einzige Gruppe im Kreditsektor – verpflichtet, ein „Girokonto für Jedermann“ zu führen. Sie helfen den Menschen, denen aus persönlichen, häufig durch Arbeitslosigkeit und familiäre Probleme verschärften finanziellen Gründen, von anderen Kreditinstituten die Führung eines Girokontos verweigert wird. Ohne Girokonto ist die Teilnahme am „öffentlichen Leben“ stark eingeschränkt. So ist z. B. auch die Anmeldung eines Telefonanschlusses nicht möglich.

Ohne die Sparkassen gäbe es weniger Wettbewerb im Bankenbereich. Die Folge: höhere Preise, Ausdünnung des Filialnetzes, weniger Finanzprodukte für wenige (dafür finanzkräftige) Kunden.

Die Sparkassen übernehmen als gemeinwohlorientierte Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung. Sie unterstützen soziale Einrichtungen, Projekte und Initiativen, sie fördern den Breitensport, treten als Förderer von Kunst und Kultur auf und setzen sich für die sozialen und gesellschaftlichen Belange in ihrer Region ein. Aufgrund der prekären Finanzsituation vieler Kommunen wären diese Aktivitäten ohne die finanzielle Unterstützung der Sparkassen oft nicht mehr aufrecht zu erhalten. Eine Privatisierung der Sparkassen bedeutet schmerzhafte Einschnitte in diese Infrastruktur, da eine entsprechende Gemeinwohlorientierung privater Anteilseigner zumindest äußerst zweifelhaft ist.

Seit vielen Jahren verfügen die Sparkassen über höchste Ausbildungsquoten im Finanzdienstleistungs-Bereich. Oft sind sie „vor Ort“ der größte Ausbilder, und um möglichst vielen jungen Schulabgängern eine berufliche Perspektive zu geben, bilden sie über ihren eigenen Bedarf aus.

Ihre regionale Verantwortung dokumentieren die Sparkassen auch durch ihre Steuerzahlungen. Wo sich private und global agierende Banken hier „arm rechnen“ und statt Steuern zu zahlen, Steuerrückerstattungen erreichen, bekennen die Sparkassen Farbe. In vielen Kommunen sind sie der größte Steuerzahler und helfen mit ihren Steuergeldern die Infrastruktur der Gemeinden zu stärken.

Auch der Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände hat mit seiner Entschließung vom 28.06.2005 die Bundesregierung und die Landesregierungen sowie die in den Landesparlamenten und dem Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen und Parteien zu einem eindeutigen Bekenntnis zur öffentlich-rechtlichen Verfasstheit der kommunalen Sparkassen aufgefordert.