Karl-Heinz Reimann: Chancen aus Konjunkturpaket schnell nutzen

Der Moerser SPD-Fraktionschef Karl-Heinz Reimann und Bürgermeister Norbert Ballhaus berieten mit dem stellvertretenden SPD-Vorsitzenden und Kanzlerkandidaten Frank-Walter Steinmeier und SPD-MdB Siegmund Ehrmann (v.l.) die Umsetzung auf kommunaler Ebene.

Moers. Die Sozialdemokraten wollen die Chancen, die sich aus dem vom Bundestag beschlossenen Konjunkturpaket ergeben, schnell für Moers nutzen. Der Moerser SPD-Fraktionsvorsitzende Karl-Heinz Reimann stellte dazu nach seiner Teilnahme an der kommunalpolitischen Konferenz der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin fest: „Wir werden die Verwaltung zügig prüfen lassen, welche lokalen Projekte wir damit umsetzen können. Es ist gut, dass der Bund den Kommunen jetzt hilft, dringende Investitionsvorhaben zum Wohle der Bürger umzusetzen. Auch die lokale Wirtschaft wird in der momentan sehr schwierigen Situation davon profitieren.“ Reimann hatte gemeinsam mit Bürgermeister Norbert Ballhaus auf Einladung des Moerser SPD-Bundestagsabgeordneten Siegmund Ehrmann an der Konferenz teilgenommen.
Die Moerser Sozialdemokraten erarbeiten gemeinsam mit ihren Kooperationspartner Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen Antrag zur nächsten Ratssitzung am 10. Februar, um das Konjunkturprogramm der Bundesregierung möglichst schnell und effizient vor Ort umzusetzen. SPD-Fraktionsvorsitzender Karl-Heinz Reimann geht davon aus, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die noch erforderlichen Rahmenbedingungen zügig im Interesse der Kommunen auf den Weg bringt. Besonders wichtig, so Reimann, sind für die Moerser Sozialdemokraten Projekte aus den Bereichen Sport, Schule, Kultur und Feuerwehr. Hier könnten beispielsweise die Themen Fechthalle, Eishalle, Lehrschwimmbecken in Kapellen oder Maßnahmen im Feuerwehrbereich angegangen werden.
Besonders wichtig zur Förderung der heimischen Wirtschaft ist aus Sicht der SPD-Fraktion die vorgesehene Vereinfachung des Vergaberechts für die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket. So soll bei Bauleistungen der Schwellenwert für beschränkte Ausschreibungen auf 1 Million Euro und für freihändige Vergaben auf 100.000 Euro angehoben werden.