Die AG60plus ließ sich das neue Transplantationsgesetz erläutern

Der Göttinger Transplantationsskandal war Anlass genug, den Bundestagsabgeordneten Siegmund Ehrmann zu bitten, der AG60plus das am 1. August in Kraft getretene Gesetz zur Einführung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz und dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes zu erläutern. An der Veranstaltung nahmen 46 Personen teil. Siegmund Ehrmann MdB erläuterte u. a., dass Organentnahmen von einem speziellen Ärzteteam im Entnahmekrankenhaus und die Transplantationen in Transplantationszentren durchgeführt werden. Wichtig ist auch, dass es zukünftig in jedem Entnahmekrankenhaus einen Transplantationsbeauftragten geben wird. Damit wird die Verantwortung der Entnahmekrankenhäuser deutlich unterstrichen. Auf der Gesundheitskarte wird auch die Speicherung von Angaben zur Organspendebereitschaft möglich sein. Die Lebensorganspender sollen zukünftig besser abgesichert sein. Sie sollen bei Krankheit nach einer Organspende die Entgeltfortzahlung für 6 Wochen bekommen. Für eine Organspende liegt keine Altersgrenze vor. S. Ehrmann, der selbst einen Spenderausweis hat, appellierte zum Schluss, sich für eine Organsspende auszusprechen, damit mit Spenderorganen Leben gerettet werden können.