Zur Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) stellt das Land zukünftig weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung, um die Qualität der nordrhein-westfälischen Kindergärten zu verbessern. Die rot-grüne Landesregierung hat das Vorhaben bereits beschlossen. Im März wird das Vorhaben im Landtag diskutiert. Im August sollen die Reformen dann in Kraft treten.
Die Änderungen sollen die Bildungschancen und die Bildungsgerechtigkeit erhöhen. „Wir werden weitere Qualitätsverbesserungen in den Kindertageseinrichtungen vornehmen, indem wir die pädagogische Arbeit stärken, die Erzieherinnen und Erzieher entlasten, Einrichtungen in bildungsbenachteiligten Sozialräumen stärker fördern und die Sprachförderung verbessern. Außerdem werden wir das Anmeldeverfahren wesentlich elternfreundlicher gestalten“, erklären beide Abgeordneten. „55 Mio. Euro sollen den rund 9000 Kindergärten und Kitas zur Verfügung gestellt werden, welche sich nach der Größe der Einrichtungen richten. Diese sollen vor allem zur Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher verwendet werden, wie beispielweise durch eine personelle Unterstützung in der Mittagsversorgung oder durch Vertretungen“ erklärt René Schneider.
Zusätzliche Mittel und zusätzliches Personal sollten in besonderem Maße die rund 1800 Einrichtungen in Stadtteilen mit einem hohen Anteil an bildungsbenachteiligten Familien erhalten. Hierfür werde das Land weitere 45 Millionen Euro bereitstellen. Diese sogenannten KITAplus-Einrichtungen erhielten mindestens 25.000 Euro pro Jahr und könnten damit z.B. eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle finanzieren.
„Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Sprachförderung. Das Land gewährt hierzu Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro, welche zur Qualifizierung von Fachkräften für die Sprachentwicklung eingesetzt werden“ erklärt Ibrahim Yetim und ergänzt: „Sprache ist der Schlüssel zur Bildung. Deswegen wollen wir möglichst früh gute Sprachkenntnissevermitteln. Unabhängig davon, aus welchem Elternhaus ein Kind kommt!“
Schließlich sei auch ein geändertes Anmeldeverfahren geplant: Die Kommunen sollen den Eltern binnen einer sechsmonatigen Frist ein Angebot für einen Betreuungsplatz machen. Dies führt zu einer höheren Planungssicherheit, sowohl Eltern, als auch bei den Kommunen.