
Das Kabinett hat jetzt die „Mietpreisbremse“ für laufende Mietverträge per Verordnung beschlossen. „Das ist ein wichtiger Beitrag der Landesregierung, um ständige Mieterhöhungen in Städten und Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt einzudämmen“, so der Landtagsabgeordnete Ibrahim Yetim.
„Die Landesregierung hat mit der Verordnung einen Beschluss des Landtages aus dem Vorjahr umgesetzt. Sie betrifft 59 Städte und Gemeinden. Darunter auch Moers. Überall dort dürfen Vermieter die Mieten ab dem 1. Juni 2014 innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent erhöhen, maximal aber bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Bisher sind bis zu 20 Prozent Mieterhöhung möglich.
Nun kommt es darauf an, unsere soziale Wohnungspolitik zügig mit einer wirksamen zweiten Mietpreisbremse für die Wiedervermietung von Wohnungen zu ergänzen. Der Bund muss rasch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch bei Wiedervermietungen der Mietzins auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden darf. Damit soll Wohnen auch in Moers erschwinglich bleiben und Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben aber nur eine kleine Rente bekommen, einen vernünftigen Lebensstandard ermöglichen. Mieten in Moers soll bezahlbar bleiben!