
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wer spricht schon gerne übers Sterben? Dabei gehört es zum Leben dazu. Wir alle hoffen auf ein Sterben in Würde.
Am Ende des Lebens und bei sehr schweren Erkrankungen sind wir auf besondere Unterstützung angewiesen. Wir brauchen Menschen, die uns begleiten und mit den bestmöglichen medizinischen Mitteln versorgen.
Doch gibt es Situationen, in denen dies nicht immer ausreicht. Darf oder muss Schwerkranken beim Sterben geholfen werden? Kann man einem Sterbenden oder Schwerkranken das Recht absprechen, sich das Leben zu nehmen? Sind Vereinigungen, die Hilfe bei der Selbsttötung anbieten, akzeptabel? Werden die Möglichkeiten der Palliativmedizin und -pflege ausreichend genutzt?
In Deutschland ist die sogenannte aktive Sterbehilfe als „Tötung auf Verlangen“ strafbar, die Beihilfe zum Suizid hingegen straflos. Der Deutsche Bundestag wird in dieser Wahlperiode über neue gesetzliche Regelungen in der Sterbebegleitung debattieren und beschließen. Da dies nicht nur juristische und medizinische, sondern vor allem ethische Fragen aufwirft, werden derzeit fraktionsübergreifend Positionen erarbeitet.
Auch innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion gibt es unterschiedliche Positionen.
Wir möchten Sie dazu einladen, gemeinsam mit uns und Menschen aus der Region, die sich beruflich mit Fragen des Lebens und des Sterbens beschäftigen, ins Gespräch zu kommen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Kerstin Griese, MdB
Siegmund Ehrmann, MdB
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