
Die Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren in NRW wurde jetzt in der Novellierung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) festgeschrieben. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und der CDU wurde in der letzten Plenarwoche des Jahres ein neues Gesetz verabschiedet.
Landtagsabgeordneter Ibrahim Yetim erklärt dazu: „In dem neuen Gesetz zur Regelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) werden wichtige Weiterentwicklungen und Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz berücksichtigt und umgesetzt. Der Anspruch an die Mitglieder, insbesondere in den ehrenamtlichen Teilen der Wehren, steigt stetig an. Darum wird ein besonderer Fokus auf die Nachwuchsgewinnung gelegt. Jetzt sind die Kinderfeuerwehren inklusive Versicherungsschutz als Teil der freiwilligen Feuerwehr anerkannt. Somit können Brandschutzerziehung und Brandschutzausbildung frühzeitig beginnen.“
Ein weiterer wichtiger Teil der Entlastung für die Wehren ist darüber hinaus eine neue Vereinbarung zum Beseitigen von Tierkadavern und Ölspuren. Die neue Vereinbarung zwischen den Ministerien, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband der Feuerwehren regelt die Möglichkeit Tierkadaver- und Ölspurbeseitigungen zukünftig durch externe Fachfirmen vornehmen zu lassen. Ein Großteil der registrierten Einsätze ist von solcher Art und stellten immer wieder die Herausforderung dar genug ehrenamtliche Feuerwehrleute aus dem Beruf heraus zum Einsatz zu berufen.