Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen von SPD, CDU und Grüne im Moerser Stadtrat unterstützen eine Aktion der Moerser Gleichstellungsstelle anlässlich des internationalen Safe Abortion Day am 28. September, die auf das Recht auf sichere Schwangerschaftsabbrüche und die Bedeutung reproduktiver Selbstbestimmung aufmerksam macht. Das Ziel ist es, gemeinsam ein Zeichen für reproduktive Rechte, die Stärkung von Frauen und den Zugang zu medizinischer Versorgung zu setzen.

Im Foyer des Hanns-Dieter-Hüsch-Bildungszentrums ist aktuell eine Installation zu sehen, die das Recht auf Schwangerschaftsabbruch thematisiert. Ergänzend dazu hat die Bibliothek einen Büchertisch eingerichtet, der eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema ermöglicht. „Mit der Installation und dem Büchertisch wollen wir das Thema sichtbar machen, Wissen vermitteln und den öffentlichen Diskurs aufgreifen“, betont Jacqueline Rittershaus, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Moers. „Die stigmatisierende Behandlung von Schwangerschaftsabbrüchen als Straftat erschwert Versorgung und Beratung erheblich.“

Aktuell ist ein Schwangerschaftsabbruch laut § 218 Strafgesetzbuch grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt jedoch straffrei, wenn er nach der sogenannten Beratungsregelung (§ 218a StGB) erfolgt.

Das bedeutet: Die Schwangere muss sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen. Dort erhält sie eine Beratungsbescheinigung, die Voraussetzung für den Abbruch ist. Der Eingriff darf nur bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis vorgenommen werden. Ausnahmen bestehen, wenn das Leben oder die körperliche beziehungsweise seelische Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist oder die Schwangerschaft Folge eines Sexualdelikts ist. In diesen Fällen sind Abbrüche auch nach Ablauf der Frist möglich.

Eine im Jahr 2024 eingesetzte Kommission empfahl, Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche vollständig zu legalisieren und die dreitägige Wartefrist zu streichen. Begründet wurde dies damit, dass das derzeitige Strafrecht auf einem veralteten Frauenbild basiert und die Rechte der Betroffenen unnötig einschränkt.